RA Jürgen Peitz
Absicherung der eigenen Marke gegenüber Mitbewerbern Aktive Nutzung der erworbenen Marke Sicherung von Expansionschancen
Ein weiterer Teil einer Markensicherung ist die klare und umfassende Abgrenzung zu potenziellen Kollisionsnamen, um den Markenschutz zu erhöhen.
Der verdeckte Aufkauf von (inaktiven) potenziellen Kollisionsmarken minimiert zusätzlich das Risiko für die eigene Wortmarke.
Unser Anspruch ist, die größtmögliche Rechtssicherheit bei maximaler Risiko-Minimierung für die eigene Marke für unsere Mandanten zu ermöglichen. Umfangreiche Erfahrung liegen aus dem Telekommunikations-/IT-Bereich, Finanzdienstleistungen, Pharmazeutischen Produkten und Lebensmittelmarkt vor.
Verschwiegenheit ist unser oberstes Gebot in Markenangelegenheiten. Öffentlichkeit erhöht nur die "Einkaufshonorare".
Telekomunikations- IT-Bereich; Finanzdienstleistungen, Pharmazeutische Industrie; Nahrungs- und Genussmittel etc.