AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1.Vertrag
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Die Geheimhaltung des beauftragten Projektes wird bis zur Realisierung des Werkes versichert.

2.Honorar
Das vereinbarte Honorar umfasst die jeweils vereinbarte Leistung (einschließlich einer Korrekturstufe). Nachbesserungs- und Korrekturkosten, die trotz Freigabe entstehen und vom Auftraggeber zu vertreten sind, sind von dem Honorar nicht erfasst und gesondert zu vergüten. Das Honorar versteht sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist in Euro zahlbar. Projektbezogene Fremdkosten sind in dem Honorar grundsätzlich nicht enthalten und werden mit einer Pauschale von 7,5% des Agenturhonorares abgegolten. Gesondert nach Beleg werden Hotelkosten, Reisekosten (Economy-Class) und sonstige Spesen abgerechnet.

Rechnungen sind umgehend ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Die Hälfte des vereinbarten Honorars ist bei Auftragsvergabe, 25% zur ersten Präsentation und die letzten 25% nach Abschluss/Annahme des Projektes fällig. Stoppt der Auftraggeber ein Projekt nach Beauftragung, so ist das volle vereinbarte Agenturhonorar zu zahlen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

3.Rechte am Vertragswerk
Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber sämtliche gewerblichen Schutzrechte an dem einen als vertragsgerecht gebilligten Werk. Soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist, werden Einzelheiten in einer gesonderten Vereinbarung über die Übertragung von Nutzungsrechten geregelt. Entwürfe und Teilgewerke, die während der Entwicklungsphase entstehen, sind von der Übertragung der Nutzungsrechte ausgeschlossen.

Wir haben das uneingeschränkte Recht, die erstellten Leistungen / Werke für die Eigenwerbung zu nutzen.

4.Vertragserfüllung
Die protokollierten Leistungsschritte gelten als durch den Auftraggeber bestätigt, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber kann im Fall einer nicht nur unerheblichen Abweichung der Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder Brauchbarkeit die Nacherfüllung verlangen. Schadensersatzansprüche statt oder neben der Leistung sind – soweit zulässig – ausgeschlossen und in jedem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.Haftung
Wir übernehmen grundsätzlich nicht die Gewähr dafür, dass das Werk Rechte Dritter nicht berührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Verfügbarkeit und die Registrierbarkeit der vorgeschlagenen Namen, Marken und anderer Werke während der Entwurfserarbeitung, spätestens aber nach Präsentation der Leistung mitwirkend selbst zu prüfen. Ist das Werk rechtlich nicht verfügbar und beruht dieser Umstand auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, kann der Auftraggeber auf ein im Rahmen des Projektes entwickeltes alternatives Werk zur Nacherfüllung zurückgreifen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – soweit zulässig – ausgeschlossen und in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir werden alle Unterlagen des Auftraggebers sorgfältig gemäß Fristen aufbewahren. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.

Zur Vertragsabwicklung kann unter Verwendung elektronischer Mail kommuniziert werden.

6.Laufzeit des Vertrages und Kündigung
Der Vertrag endet mit der Vertragserfüllung, sobald das Werk seitens des Auftraggebers als vertragsgerecht gebilligt oder in Gebrauch genommen wurde. Der Vertrag oder eine einzelne projektierte Agenturleistung kann nicht gemäß § 627 BGB gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

7.Schriftform
Für den wirksamen Abschluss, die Ergänzung, die Kündigung, die Aufhebung des Vertrages und die Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird die Einhaltung der Schriftform vereinbart.

8.Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt, soweit durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln der Wesensgehalt der übrigen Klauseln nicht beeinträchtigt wird. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln verpflichten sich die Vertragsparteien zur Vereinbarung einer neuen und wirksamen Klausel, die dem Willen der Parteien und den Wesensgehalt der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.

9.Anwendbares Recht
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und seiner Abwicklung ist Hamburg.

Stand 03. März 2006